Der Flugplatz Warngau ist ein reiner Sonderlandeplatz!
Landungen fremder nicht am Flugplatz Warngau stationierter Flugzeuge sind aufgrund von Auflagen nicht erlaubt!! Lediglich zu bestimmten Anlässen (Flugfeste, Tag des Luftsports usw.), wird der Platz für diesen Zeitraum für die allgemeine Luftfahrt, nach vorheriger Absprache und Anmeldung der einzelnen Piloten zum Anflug freigegeben.
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Geschrieben von Administrator
Freitag, 22. Februar 2008
50 Jahre Fliegerclubgeschichte von Dürnbach bis Warngau eine bewegte Zeit.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 22. Februar 2008 )